Sehr geehrte(r) [Anrede] [Name],
der Antrag auf Abholung von [Abfallart] wurde überprüft. Ihr [Abfallart] wird am [Datum] am Grundstück “[Strasse] [Hausnummer]“; abgeholt.
Angemeldet sind (bitte beachten Sie die u. a. Informationen):
[Angemeldete_Abfaelle]
Wichtiger Hinweis: [Hinweise]
Weitere Informationen zu den Abfuhren:
- Zur Altholzabfuhr gehören alle Abfälle, die zu mindestens 50 Gewichtsprozent (auch mit Kunststoff beschichtetes Sperrholz) aus nicht mit Holzschutzmitteln behandeltem Holz bestehen, wie zum Beispiel: Stühle, Tische, Schränke, Bilderrahmen, Eckbänke usw. Nicht abgefahren werden: Baum- und Strauchschnitt, Lattenroste mit Metallrahmen, Sofas, Sessel, Gewerbeabfälle, Bauholz usw.
- Von der Abfuhr ausgeschlossen ist schadstoffhaltiges Altholz (A IV-Holz) wie z. B. imprägnierte Gartenmöbel, Fenster, Zäune, Hölzer aus dem "Außenbereich", Bahnschwellen, Leitungsmasten etc.
- Das Altholz muss gebündelt und von herausstehenden Schrauben, Nägeln etc. befreit, ordentlich am Straßenrand aufgestapelt werden. Kleinteile, die von der Größe her in die Restabfalltonne passen, gehören nicht zur Altholzabfuhr.
- Zur Restsperrgutabfuhr gehören alle Abfälle, die aufgrund ihrer Größe nicht in die graue Tonne passen und zu weniger als 50 Gewichtsprozent aus Holz bestehen wie zum Beispiel: Matratzen, Teppiche, Polstermöbel, Wäschekörbe, Spielgeräte aus Kunststoff usw. Nicht abgefahren werden: Baum- und Strauchschnitt, Gewerbeabfälle, Dach- / Teerpappe, Papier, Pappe, Wertstoffe, Autoreifen und Autoteile, befüllte Abfallsäcke, Bauschutt usw.
- Die gekennzeichneten grauen Restabfallsäcke -erhältlich im Bürgerbüro- sind seit dem 01.01.2016 ausschließlich neben der Restabfalltonne zur Abholung bereitzustellen. Eine Anmeldung zur Abholung ist nicht mehr erforderlich.
- Zur Elektrogeräteabfuhr gehören alle größeren Elektrogeräte wie Kühl- und Gefriergeräte, Fernseher, Computer, Drucker, Monitore, Wasch- und Geschirrspülmaschinen, Herde, Trockner, Mikrowellen, Elektrorasenmäher usw. Kleinere Elektrogeräte werden nur in Zusammenhang mit größeren Geräten abgeholt.
- Zur Metallschrottabfuhr gehören alle Metallgegenstände wie Fahrräder, Badewannen, Bleche usw.
- Zur Schadstoffabfuhr gehören alle Problemabfälle wie z. B. Altlacke, Altfarben, Altmedikamente, Altöl, Pflanzenschutzmittel usw. Bei Abholung ist eine persönliche Übergabe der angemeldeten Abfälle an die Mitarbeiter des Entsorgungsunternehmens erforderlich.
- Angemeldete Gegenstände sind rechtzeitig in der Regel ordentlich am Fahrbahnrand bzw. auf den Gehwegen der von der Sammelfahrzeugen befahrenen Straße bereitzustellen, so dass deren Abholung ohne Schwierigkeiten und Zeitverlust möglich ist und der Verkehr nicht beeinträchtigt wird.
- Zulässige Gesamtmenge je Abfuhr: 4 m³
- Einzelne Teile dürfen eine Länge von 2 m und ein Gewicht von 75 kg nicht überschreiten.
Elektrogeräte, Metallschrott und schadstoffhaltiges Altholz (A IV-Holz) können am
"Wertstoffhof der Firma REMONDIS in Altenhundem, Bahnbetriebswerk 10"
immer mittwochs in der Zeit von 12.00 bis 18.00 Uhr und samstags in der Zeit von 9.00 bis 13.00 Uhr
kostenlos abgegeben werden.
Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Lara Bienk
Gemeinde Kirchhundem
57399 Kirchhundem
Telefon: +49 2723 409-33