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Gewerbegebiet Welschen Ennest; Foto: Martin Vormberg

Windkraft

Auf dem Gebiet der Gemeinde Kirchhundem wurde bisher eine Windenergieanlage im Panoramapark Sauerland Wildpark errichtet. Zur Lage des Standortes wird auf den Parkplan auf der Homepage des Panoramaparkes Sauerland Wildpark hingewiesen.

Rechtslage

Windkraftanlagen sind gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB im Außenbereich privilegiert zulässig. Die Gemeinden können die Errichtung von Windenergieanlagen allerdings mit dem Planvorbehalt des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB steuern, in dem sie hierfür Konzentrationszonen ausweisen.

Bebauungsplan Panoramapark Sauerland

Im Rahmen der seit dem 25.04.1998 rechstkräftigen 3. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Kirchhundem Nr. 11 „Panoramapark Sauerland“ wurde auf der Fläche „P4 Private Grünfläche –

Windrad Panorama Park
Windrad Panorama Park

Parkanlage“ festgesetzt, auf der ausnahmsweise die Errichtung und Betrieb von bis zu 2 Windenergieanlagen für die überwiegende Eigenversorgung zulässig ist. Die Planzeichnung ist unter nachstehenden Link einsehbar:

1. Flächennutzungsplanänderung, Konzentrationszone bei Rahrbach

Seit dem 12.11.1999 existiert die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kirchhundem zur Darstellung von Konzentrationszonen für die Nutzung der Windenergie. Es handelt sich um eine Fläche nördlich der Ortslage von Rahrbach mit einer Größe von ca. 34 ha. Die Planzeichnung und die Begründung sind unter nachstehenden Links einsehbar:

Oft gesucht

Kontakt

Jürgen Fielenbach
Sachbearbeiter
Rathaus
Hundemstraße 35
57399 Kirchhundem

Telefon: +49 2723 409-39
Fax: +49 2723 409-99-39
E-Mail: j.fielenbach@kirchhundem.de
Raum: 307

Ideen und Beschwerden

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