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Rathaus Kirchhundem; Foto: Wolfgang Grotmann

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Schankerlaubnis

Allgemeines

Die Schankerlaubnis ist ein Synonym für die Gaststättenkonzession. Diese ist notwendig, wenn man eine erlaubnispflichtige Gaststätte eröffnen oder auf einer Veranstaltung alkoholische Getränke ausschenken will. Wer lediglich unentgeltliche Kostproben, alkoholfreie Getränke oder zubereitete Speisen ausgeben möchte, benötigt in der Regel keine Schankerlaubnis.

Notwendige Unterlagen

Die für die Beantragung notwendigen Unterlagen erfragen Sie bitte bei dem unten genannten Sachbearbeiter.

Kontakt

Telefon:  +49 2723 409-40
Fax:  +49 2723 409-99-40
E-Mail oder Kontaktformular
Raum:  104

Zuständig

Gemeinde Kirchhundem
Der Bürgermeister
Hundemstraße 35
57399 Kirchhundem

Telefon: +49 2723 409-0
Fax: +49 2723 409-55
E-Mail: post@kirchhundem.de

Kontakt

Frank Stute
Sachbearbeiter
Rathaus
Hundemstraße 35
57399 Kirchhundem

Telefon: +49 2723 409-40
Fax: +49 2723 409-99-40
E-Mail: f.stute@kirchhundem.de
Raum: 104

Öffnungszeiten Rathaus

Montag bis Mittwoch:
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag:
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und
14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

Freitag:
8.00 Uhr bis 12.15 Uhr

Das Sozialamt, die Rentenantrags- und Wohngeldstelle sind mittwochs geschlossen.

Öffnungszeiten des Bürgerbüros

Montag bis Mittwoch:
8.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag:
8.00 Uhr bis 17.30 Uhr

Freitag:
8.00 Uhr bis 12.15 Uhr

Ideen und Beschwerden

Falls Sie Ideen, Anregungen oder auch Beschwerden haben, nutzen Sie das Kontaktformular.

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