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Rathaus Kirchhundem; Foto: Wolfgang Grotmann

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Meldebescheinigung

Allgemeines

Die Meldebescheinigung dient zur Bestätigung entweder eines aktuellen oder eines früheren Wohnsitzes. Meldebescheinigungen werden beim Vorliegen eines berechtigten Interesses auch an Dritte ausgestellt.

Voraussetzungen / Notwendige Unterlagen

Bitte bringen Sie unbedingt Ihren Bundespersonalausweis oder Reisepass mit. Die Meldebescheinigung kann von Ihnen persönlich aber auch von einer bevollmächtigten Person
beantragt werden. Falls Sie jemanden mit der Beantragung Ihrer Meldebescheinigung bevollmächtigen, muss diese Person den eigenen sowie Ihren Bundespersonalausweis bzw. Reisepass vorlegen.

Kosten

9,00 Euro je ausgestellter Meldebescheinigung

Kontakt

Telefon:  +49 2723 409-50
Fax:  +49 2723 409-55
Raum:  101/102

Zuständig

Gemeinde Kirchhundem
Der Bürgermeister
Hundemstraße 35
57399 Kirchhundem

Telefon: +49 2723 409-0
Fax: +49 2723 409-55
E-Mail: post@kirchhundem.de

Kontakt

Bürgerbüro
Rathaus
Hundemstraße 35
57399 Kirchhundem

Telefon: +49 2723 409-50
Fax: +49 2723 409-55
Raum: 101/102

Öffnungszeiten Rathaus

Montag bis Mittwoch:
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag:
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und
14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

Freitag:
8.00 Uhr bis 12.15 Uhr

Das Sozialamt, die Rentenantrags- und Wohngeldstelle sind mittwochs geschlossen.

Öffnungszeiten des Bürgerbüros

Montag bis Mittwoch:
8.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag:
8.00 Uhr bis 17.30 Uhr

Freitag:
8.00 Uhr bis 12.15 Uhr

Ideen und Beschwerden

Falls Sie Ideen, Anregungen oder auch Beschwerden haben, nutzen Sie das Kontaktformular.

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