Allgemeines
Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe als vierter Teil der sogenannten Hartz-Reformen führt bei der Sozialhilfe dazu, dass nur noch ein geringer Teil von Bedürftigen die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialhilferecht erhält. Dieses Rechtsgebiet ist nunmehr im Zwölften Sozialgesetzbuch ( SGB XII) geregelt. Erwerbsfähige Menschen ohne ausreichendes Einkommen erhalten auf Antrag die Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II), auch wenn im konkreten Fall die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, etwa wegen der Betreuung eines Kindes unter drei Jahren, nicht in Betracht kommt.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis/Aufenthaltsgenehmigung/Aufenthaltserlaubnis
- Familienstammbuch
- Schwerbehindertenausweis
- Vertriebenenausweis
- Verdienstbescheinigung der letzten 12 Monate / Nachweis über Krankengeld
- Kündigungsschreiben
- Nachweis über die Beantragung von Arbeitslosengeld/-hilfe/Eingliederungshilfe
- Bescheid des Arbeitsamtes über Arbeitslosengeld/-hilfe/Eingliederungshilfe
- aktuelle Rentenermittlung/-en
- Nachweis über Werksrente
- Nachweis über Kindergeld
- bei Selbständigen: letzter Steuerbescheid, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung
- Mietvertrag
- Mietbescheinigung nach Vordruck
- Wohngeldbescheid
- Scheidungsurteil
- Schriftverkehr mit Rechtsanwalt bezüglich Scheidung/Unterhalt
- Nachweis über erhaltene Unterhaltszahlungen
- Bescheinigung der Krankenkasse über Beantragung/Bewilligung von Pflegegeld
- Formlose ärztliche Bescheinigung der Art der Krankheit und Grad der Pflegebedürftigkeit
- Nachweis über Hausratversicherung / Privathaftpflichtversicherung
- Lebens-/Sterbegeld-/Unfallversicherungsbelege
- Kfz-Brief, Belege über Kfz-Haftpflichtversicherung und –steuern
- Nachweis über Gewerkschaftsbeitrag
- Kontoauszüge Girokonto der letzten 6 Monate (lückenlos!)
- Spar- und Bankguthaben/Aktien/Wertpapiere
- Nachweis über Sparvertrag/Vermögenswirksame Leistungen
- Nachweis über bestehende Schuldverpflichtungen
- Sozialversicherungsausweis und Lohnsteuerkarte für das laufende Jahr
Bei Hausbesitz zusätzlich vorzulegen (alle Belege für das vergangene Jahr):
- Nachweise über Zinsen und Tilgung (getrennt aufgeführt)
- Anfangsschuld und Restschuld am Ende des vergangenen Jahres
- Nachweis über Grundsteuern, Erbpachtzinsen
- Müllabfuhr-, Entwässerungs-, Schornsteinfegergebühr, Wassergeld
- Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitz
- Sturm-, Wasser-, Feuerversicherung (ohne Hausratversicherung)
- Grundbuchauszug, Einheitswertbescheid
- Größe der Gesamt-, eigengenutzten und vermieteten Wohnfläche
- Nachweis über Aufwendungsbeihilfen bzw. Aufwendungsdarlehen
- Nachweis über Mieteinnahmen
Anträge