Bekanntmachungen

Ausschreibungen

Hier informiert die Gemeinde Kirchhundem über beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben für Bauleistungen gemäß § 20 Absätze 3 und 4 VOB/A im Rahmen der Informationspflichten nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen.

Beschränkte Ausschreibungen

Informationspflichten nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen gemäß § 20 Absatz 4 VOB/A

Nach § 20 Absatz 4 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen/ Allgemeine Bestimmungen (VOB/A)  sind Unternehmen fortlaufend über beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000 Euro netto auf Internetportalen oder in Beschafferprofilen zu informieren.

Informationspflichten nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen gemäß § 20 Absatz 3 VOB/A

Nach § 20 Absatz 3 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen/ Allgemeine Bestimmungen (VOB/A) ist nach Zuschlagserteilung bei beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb über einem Auftragswert von 25.000 Euro netto und bei freihändigen Vergaben über einem Auftragswert von 15.000 Euro netto auf geeignete Weise zu informieren.


Hier informiert die Gemeinde Kirchhundem über Öffentliche Ausschreibungen und Offene Verfahren nach VOB/A und UVgO der Gemeinde Kirchhundem.


Öffentliche Bekanntmachungen

Gemäß § 14 Absatz 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Kirchhundem, werden öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind oder für die durch Rechtsvorschriften ortsübliche Bekanntmachung vorgeschrieben ist, in den Ortsausgaben der Tageszeitungen

  • Westfalenpost
  • Westfälische Rundschau

vollzogen.

Auf der Seite “Öffentliche Bekanntmachungen“  finden Sie die aktuellen veröffentlichten Bekanntmachungen.