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Rathaus Kirchhundem; Foto: Wolfgang Grotmann

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Wohnberechtigungsschein

Wohnberechtigungsschein

Eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung darf nur beziehen, wer über einen entsprechenden Wohnberechtigungsschein verfügt

Allgemeines

Der Wohnberechtigungsschein ist eine amtliche Bescheinigung, mit der ein Mieter nachweist, dass er eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung beziehen darf. Ein Wohnberechtigungsschein wird auf Antrag erteilt.

Anspruchsvoraussetzungen

Ein Wohnberechtigungsschein kann ausgestellt werden, wenn

  • das Einkommen eines Haushaltes die Einkommensgrenzen des sozialen Wohnungsbaus nicht überschreitet
  • die Wohnung eine für die Familie angemessene Größe nicht überschreitet

Antragstellung

Die Antragstellung für Wohnberechtigungsscheine erfolgt beim Kreis Olpe. Die entsprechenden Formulare, die Sie bitte direkt an den Kreis Olpe schicken, finden Sie unter folgenden Links: 

Öffnungszeiten Rathaus

Montag bis Mittwoch:
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag:
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und
14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

Freitag:
8.00 Uhr bis 12.15 Uhr

Das Sozialamt, die Rentenantrags- und Wohngeldstelle sind mittwochs geschlossen.

Öffnungszeiten des Bürgerbüros

Montag bis Mittwoch:
8.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag:
8.00 Uhr bis 17.30 Uhr

Freitag:
8.00 Uhr bis 12.15 Uhr

Ideen und Beschwerden

Falls Sie Ideen, Anregungen oder auch Beschwerden haben, nutzen Sie das Kontaktformular.

Links