Zusatzgebühr/Jahr je Behälter
Bei Grundstücken, die ausschließlich Wohnzwecken dienen und nur von einer Person bewohnt werden, ermäßigt sich die Gebühr für die Benutzung eines 80 Liter grauen und/oder 80 Liter braunen Behälters auf 45,58 Euro bzw. 38,74 Euro.
Für den von der Gemeinde auf den Fahrbahnen der öffentlichen Straßen durchzuführenden Winterdienst (Schneeräumen und Streuen) werden Benutzungsgebühren erhoben. Gebührenmaßstab ist die Quadratwurzel aus der im Grundbuch eingetragenen Grundstücksfläche.
Die Gebührensätze für das Jahr 2020 betragen je Berechnungsfaktor:
Der Winterdienst auf den Gehwegen sowie die Straßen(Sommer)reinigung der Gehwege und Fahrbahnen bleiben weiterhin auf die Eigentümer der an die Straße angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke übertragen.
Die Anmeldung eines Hundes ist innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme des Hundes bei der Gemeindeverwaltung vorzunehmen. Die Hundesteuersätze für das Jahr 2020 betragen wie im Vorjahr bei der Haltung
Die im vergangenen Jahr zugesandte Hundesteuermarke ist auch noch für das Jahr 2020 gültig. Im Falle der Abmeldung eines Hundes ist die Hundesteuermarke der Gemeindeverwaltung zurückzugeben.
Montag bis Mittwoch:
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag:
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und
14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag:
8.00 Uhr bis 12.15 Uhr
Das Sozialamt, die Rentenantrags- und Wohngeldstelle sind mittwochs geschlossen.
Montag bis Mittwoch:
8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag:
8.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag:
8.00 Uhr bis 12.15 Uhr