Wenn ein Gewerbebetrieb eröffnet, verlegt, aufgegeben oder der Gewerbegegenstand gewechselt wird (bzw. sich wesentlich ändert), muss dies der Gewerbemeldestelle angezeigt werden, in deren Bereich sich der Betriebssitz befindet. Gleiches gilt für den Beginn, die Aufgabe und Änderung von Niederlassungen und unselbständigen Zweigstellen.
Montag bis Mittwoch:
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag:
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und
14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag:
8.00 Uhr bis 12.15 Uhr
Das Sozialamt, die Rentenantrags- und Wohngeldstelle sind mittwochs geschlossen.
Montag bis Mittwoch:
8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag:
8.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag:
8.00 Uhr bis 12.15 Uhr