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Rathaus Kirchhundem; Foto: Wolfgang Grotmann

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Denkmalschutz

Allgemeines

Denkmalschutz dient dem Schutz von Kulturdenkmalen und kulturhistorisch relevanten Gesamtanlagen. Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass Denkmale dauerhaft erhalten und nicht verfälscht, beschädigt, beeinträchtigt oder zerstört und dass Kulturgüter dauerhaft gesichert werden. Die rechtliche Definition und Rahmenbedingungen für den Denkmalschutz werden durch das Denkmalrecht festgelegt.

Aufgaben

  • Eintragung von Bau- und Bodendenkmälern in die Denkmalliste der Gemeinde Kirchhundem
  • Erteilung denkmalrechtlicher Erlaubnisse nach § 9 Denkmalschutzgesetz NRW
  • Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen
  • Ausstellung steuerlicher Bescheinigungen nach § 36 Denkmalschutzgesetz NRW

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt für Denkmalbesitzer.

Kontakt

Telefon:  +49 2723 409-59
Fax:  +49 2723 409-99-59
E-Mail oder Kontaktformular
Raum:  303

Zuständig

Gemeinde Kirchhundem
Der Bürgermeister
Hundemstraße 35
57399 Kirchhundem

Telefon: +49 2723 409-0
Fax: +49 2723 409-55
E-Mail: post@kirchhundem.de

Kontakt

Susanne Mester
Sachbearbeiterin
Rathaus
Hundemstraße 35
57399 Kirchhundem

Telefon: +49 2723 409-59
Fax: +49 2723 409-99-59
E-Mail: s.mester@kirchhundem.de
Raum: 303

Öffnungszeiten Rathaus

Montag bis Mittwoch:
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag:
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und
14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

Freitag:
8.00 Uhr bis 12.15 Uhr

Das Sozialamt, die Rentenantrags- und Wohngeldstelle sind mittwochs geschlossen.

Öffnungszeiten des Bürgerbüros

Montag bis Mittwoch:
8.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag:
8.00 Uhr bis 17.30 Uhr

Freitag:
8.00 Uhr bis 12.15 Uhr

Ideen und Beschwerden

Falls Sie Ideen, Anregungen oder auch Beschwerden haben, nutzen Sie das Kontaktformular.

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