Die Firma WestfalenWIND Planungs GmbH & Co. KG, Vattmannstraße 6 in 33100 Paderborn, hat mit Datum vom 27.10.2022 (Eingang bei der Genehmigungsbehörde: 27.10.2022), beim Landrat des Kreises Siegen-Wittgenstein die Erteilung von Genehmigungen nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Errichtung und zum Betrieb von insgesamt 17 Anlagen zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von jeweils mehr als 50 Metern in der Gemeinde Erndtebrück und der Stadt Bad Berleburg, beantragt.
Die Anträge auf Erteilung der Genehmigungen und alle Unterlagen werden im zentralen UVP-Portal des Landes NRW bereitgestellt und können dort unter folgendem Link abgerufen werden:
https://www.uvp-verbund.de/trefferanzeige?docuuid=cbb8c850-e7ba-441c-945a-79120d747da3
Die Anträge auf Erteilung der Genehmigungen und die Unterlagen liegen in der Zeit von Montag, den 13.03.2023 bis einschließlich Mittwoch, den 12.04.2023 auch bei der Gemeinde Kirchhundem, Hundemstraße 35, 57399 Kirchhundem öffentlich aus und können nach vorheriger telefonischer Vereinbarung bei Herrn Jürgen Fielenbach, Tel.: 02723 – 40939 eingesehen werden.
Etwaige Einwendungen gegen das / die Vorhaben können in der Zeit vom Montag, den 13.03.2023 bis einschließlich Freitag, den 12.05.2023 beim Kreis Siegen-Wittgenstein (Anschrift Koblenzer Straße 73, 57072 Siegen; Telefax: 0271-333292064) oder bei den auslegenden Behörden schriftlich erhoben werden. Ebenfalls können Einwendungen auf elektronischem Wege an die Adresse immissionsschutz@siegen-wittgenstein.de zugesandt werden.
Montag bis Mittwoch:
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag:
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und
14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag:
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Das Sozialamt, die Rentenantrags- und Wohngeldstelle sind mittwochs geschlossen.
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