Das mit Datum vom 07.10.2022 seitens des Gesundheitsamtes des Kreises Olpe ausgesprochene Wasserabkochgebot ist nunmehr auch für den Ortsteil Kruberg mit sofortiger Wirkung aufgehoben worden.
Das Wasser kann wieder uneingeschränkt und bedenkenlos genutzt werden.
Nach Abschluss aller Untersuchungen wird nochmals ausführlich zu den Geschehnissen im Rahmen der Trinkwassersituation Stellung genommen werden.
Das seitens des Gesundheitsamtes des Kreises Olpe mit Datum von 07.10.2022 ausgesprochene Wasserabkochgebot ist mit gestriger Wirkung (Mittwoch, den 19.10.2022) für die Ortsteile Rahrbach, Welschen Ennest, Benolpe, Heidschott und Hofolpe aufgehoben worden. Das Wasser kann in diesen Ortsteilen wieder bedenkenlos und uneingeschränkt genutzt werden. Für den Ortsteil Kruberg bleibt das Abkochgebot leider zunächst bis auf Weiteres bestehen. Irritationen hatten sich zunächst über die sozialen Medien verbreitet. Mit vorliegender Mitteilung erfolgt nunmehr eine gemeinsame Stellungnahme der beteiligten Behörden.
Heute, Montag, den 17.10.2022, werden weitere Wasserproben an den betroffenen Stellen entnommen, die anschließend analysiert werden müssen. Das seitens des Gesundheitsamtes des Kreises Olpe ausgesprochene Wasserabkochgebot sowie die mitgeteilten Handlungsempfehlungen bleiben jedoch zunächst bis auf Weiteres bestehen.
Sobald sich ein neuer Sachstand zur aktuellen Trinkwassersituation ergibt, werden die Gemeindewerke Kirchhundem Sie wieder entsprechend informieren.
Das mit Datum vom 07.10.2022 ausgesprochene Wasserabkochgebot des Gesundheitsamtes des Kreises Olpe sowie die nachgängig mitgeteilten Handlungsempfehlungen bleiben bis auf Weiteres bestehen. Die Gemeindewerke Kirchhundem werden am kommenden Montag, 17.10.2022 erneut über die dann aktuelle Trinkwassersituation informieren.
Die Kreiswerke Olpe haben die Betriebsleitung gestern nachmittag telefonisch darüber informiert, dass aufgrund vorliegender neuer Untersuchungsergebnisse die ergriffenen Maßnahmen im Zuleitungsbereich der Kreiswerke zum Übergabepunkt an die Gemeinde „HB Rahrbach“ mittlerweile Wirkung zeigen. So konnte eine Keimart bereits in den neuen Befundergebnissen nicht mehr nachgewiesen werden, das Ergebnis der anderen Keimart liegt den Kreiswerken hingegen erst am Donnerstag nachmittag bzw. Freitag vormittag vor. Insofern bleibt es beim derzeitigen Abkochgebot, welches die Gemeinde Kirchhundem erst aufheben werden kann, wenn das Gesundheitsamt dazu „Grünes Licht“ erteilt. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass die von den Kreiswerken Olpe ergriffenen Maßnahmen vor der Abgabestelle „Hochbehälter Rahrbach“ sich im Versorgungsnetz der Gemeinde Kirchhundem etwas später bemerkbar machen.
Darüber hinaus erfolgt nochmals die Info:
Alle Maßnahmen, dazu zählt auch die Vorgehensweise bei der Informationspolitik an die Bevölkerung, sind mit dem Kreisgesundheitsamt so abgesprochen worden. Die Vorgehensweise wird den Gemeindewerken ausschließlich vom Gesundheitsamt des Kreises vorgegeben. Von dort erfolgt auch die Entscheidung, wann die Gemeinde Kirchhundem das Abkochgebot wieder aufheben kann! Wir werden weiterhin informieren!!!
Silvia Pohl (Stellv. kaufm. Betriebsleiterin Gemeindewerke Kirchhundem) Stand:12.10.2022
Die Gemeindewerke Kirchhundem werden heute Wasserproben an den Probenahmestellen entnehmen lassen. Gleichzeitig werden die Kreiswerke Olpe im Hochbehälter Rahrbach, wo die Ursache der Verkeimung vermutet wird, eine Probe entnehmen lassen. Die Auswertung der Proben wird im Laufe des Nachmittags oder morgen erfolgen, so dass die Befundergebnisse frühestens morgen Nachmittag bzw. Mittwoch, 12.10.2022, vorliegen werden.
Zur bakteriellen Belastung des Trinkwassers wird folgende Info gegeben:
Das Wasser ist derzeit mit Bakterien belastet, die von der Abgabestelle der Kreiswerke Ollpe „Hochbehälter Rahrbach“ in das Wasserversorgungsnetz der Gemeinde gelangt sind.Sobald das Wasser abgekocht wird, kann es bedenkenlos getrunken werden und wird zu keinen gesundheitlichen Problemen führen. Die Kreiswerke Olpe führen derzeit Maßnahmen zur Entkeimung des Wassers durch. Erst wenn diese Maßnahmen sich im Netz der Gemeinde bemerkbar machen, werden die Befundergebnisse wieder negativ sein. Solange gilt das Abkochgebot weiterhin!!!!
Silvia Pohl Stellv. kaufm. Betriebsleiterin Gemeindewerke Kirchhundem (Stand: 10.10.2022)
Vermutlich aufgrund eines technischen Defekts im Hochbehälter Rahrbach der Kreiswerke Olpe weist das Trinkwasser im Bereich
„Rahrbach, Kruberg, Welschen Ennest, Benolpe und Hofolpe“
bakterielle Verunreinigungen auf.
Befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Falls Sie Fragen haben, rufen Sie uns an:
Gemeindewerke Kirchhundem, Wasserwerk, Telefon 02723/409-92
Ihr Wasserwerk und Ihr Gesundheitsamt!
Aufgrund der Belastung des Trinkwassers mit Keimen, die Durchfälle und andere Erkrankungen hervorrufen können, hat das Gesundheitsamt ein Abkochgebot für das Trinkwasser ausgesprochen. Im Interesse Ihrer eigenen Gesundheit ruft Sie das Gesundheitsamt auf, die nachfolgenden Informationen gründlich zu lesen und die Empfehlungen zu befolgen.
Sobald die Ursachen der Störung und der Belastung des Trinkwassers gefunden und behoben wurden, werden Sie über die Aufhebung des Abkochgebotes wieder informiert. Bitte informieren Sie auch Ihre Nachbarn über das Abkochgebot, damit die Information sicher bei allen Betroffenen ankommt.
Abgekocht werden muss alles Wasser, welches Sie zum Trinken, Waschen und Zubereiten von Obst, Gemüse, Getränken oder anderen ungekochten Nahrungsmitteln verwenden. Ebenso das Wasser, welches zur Herstellung von Eiswürfeln oder zum Zähneputzen verwendet wird.
Achtung heißes Wasser: Verbrühungsgefahr! Insbesondere Kinder und alte und kranke Menschen nehmen häufig die hohe Temperatur nicht wahr.
Zur Körperpflege sollte zumindest bei Kleinkindern sowie Kranken oder immungeschwächten Personen ebenfalls abgekochtes und dann abgekühltes Wasser verwendet werden.
Hinweis: Für Kranke oder Menschen mit eingeschränkter Immunabwehr gelten ggf. über diese Empfehlung hinaus weitere Regeln, die Sie bitte bei Ihrem behandelnden Arzt erfragen.
Das Abkochen des Wassers verfolgt den Zweck, die ggf. darin enthaltenden Krankheitskeime weitgehend abzutöten.
Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Für die meisten Anwendungszwecke sollten Sie dann noch solange weiter warten bis das Wasser nur noch handwarm ist, um Verbrühungen zu vermeiden.
Für andere Zwecke kann im Ausnahmefall – aus Gründen der praktischen Handhabung – für einen kurzen Zeitraum auf ein Abkochen verzichtet werden, wenngleich dies grundsätzlich mit einem leicht erhöhten Infektionsrisiko verbunden sein kann:
Montag bis Mittwoch:
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag:
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und
14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag:
8.00 Uhr bis 12.15 Uhr
Das Sozialamt, die Rentenantrags- und Wohngeldstelle sind mittwochs geschlossen.
Montag bis Mittwoch:
8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag:
8.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag:
8.00 Uhr bis 12.15 Uhr