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Rathaus Kirchhundem; Foto: Wolfgang Grotmann
15.06.2022

Bebauungsplan der Gemeinde Kirchhundem Nr. 29 „Gewerbegebiet Am Heid II, Welschen Ennest“ sowie 19. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kirchhundem, Änderungsbereich "Welschen Ennest, Zum Eulenbruch II"

Der Rat der Gemeinde Kirchhundem hat in seiner Sitzung am 17.12.2020 beschlossen, dass ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 29 „Gewerbegebiet Am Heid II, Welschen Ennest“ durchzuführen ist.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird eine Flächennutzungsplanänderung erforderlich. Diese wird im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB gleichzeitig mit dem Bebauungsplanverfahren durchgeführt.

Der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplans liegt in der Zeit von Freitag, 20.06.2022 bis Montag, 04.07.2022 einschließlich während der Dienststunden im Fachbereich 3 – Bauwesen - der Gemeinde Kirchhundem, Hundemstraße 35, 57399 Kirchhundem, Zimmer 303, öffentlich aus und steht hier zum Download bereit.

Es besteht im genannten Zeitraum für jedermann die Möglichkeit sich über die Planabsichten zu informieren und sich während dieses Zeitraumes dazu mündlich oder schriftlich zu äußern. Zur Vermeidung einer weiteren Verbreitung des Coronavirus ist der Zugang zum Rathaus der Gemeinde Kirchhundem derzeit nur unter Berücksichtigung notwendiger Vorsorgemaßnahmen möglich. Um eine vorherige Terminvereinbarung bei nebenstehenden Sachbearbeiter wird daher gebeten. 

Kontakt

Tobias Müller
Sachbearbeiter
Rathaus
Hundemstraße 35
57399 Kirchhundem

Telefon: +49 2723 409-58
Fax: +49 2723 409-99-58
E-Mail: t.mueller@kirchhundem.de
Raum: 303

Öffnungszeiten Rathaus

Montag bis Mittwoch:
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag:
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und
14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

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Das Sozialamt, die Rentenantrags- und Wohngeldstelle sind mittwochs geschlossen.

Öffnungszeiten des Bürgerbüros

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