Gemäß § 10 Abs. 1 Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 16. März 2005 i. d. F. des ElektroG 3 vom 20. Mai 2021 haben Besitzer von Altgeräten diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.
Damit eine sichere Entsorgung bzw. Verwertung von Elektrogeräten gewährleistet ist, hat die Gemeinde Kirchhundem eine Annahmestelle für Elektroaltgeräte und Metallschrott (s. unten) eingerichtet.
Ebenso sind der Fachhandel sowie Supermärkte und Discounter verpflichtet, Elektroaltgeräte kostenlos zurückzunehmen – egal ob sie dort gekauft wurden oder nicht. Es gilt eine generelle Rücknahmepflicht ohne Neukauf für Kleingeräte (Kantenlänge bis zu 25 cm).
Alle weiteren Geräte müssen gemäß der 1:1-Regel entgegengenommen werden. Diese Regel besagt, dass wenn Sie ein vergleichbares Produkt erwerben, der Handel das Altgerät entgegennehmen und ordnungsgemäß entsorgen muss. Übrigens auch bei Lieferung, unabhängig davon, ob Onlinehandel oder stationärer Vertrieb. Wenn Sie sich nun entschließen Ihren alten Kühlschrank gegen ein energieeffizientes Gerät zu tauschen, teilen Sie dem Verkäufer Ihren Wunsch der Entsorgung unbedingt mit. Somit sparen Sie sich den Aufwand im Nachgang. Lampen dürfen nicht versendet werden. Für Leuchtstoffröhren nutzen Sie bitte das Schadstoffmobil.
Um dem Nutzer deutlich zu machen, welche Geräte nicht zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden dürfen, sind alle Neugeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können, seit August 2005 mit einem speziellen Symbol („Durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern“) gekennzeichnet.
Durch die Abgabe der Geräte wird ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz geleistet, wertvolle Rohstoffe recycelt und Ressourcen gespart. Außerdem wird dazu beigetragen, den Schadstoffgehalt im Restmüll deutlich zu verringern. Elektro-Altgeräte gehören bisher zu den größten Verursachern der Schadstoffbelastung des Hausmülls mit Blei, Cadmium und Quecksilber.
Die Altgeräte werden gemäß § 2 Abs. 1 Elektro- und Elektronikgerätegesetz in sechs Produktkategorien aufgeteilt, die folgend mit Beispielen belegt werden:
Eine Abgabe der Elektroaltgeräte ist immer mittwochs von 12.00 bis 18.00 Uhr und samstags von 9.00 bis 13.00 Uhr unter folgender Anschrift möglich:
Die Abgabe der Geräte ist kostenlos!
Außerdem können Sie hier die Abholung von Elektrogroßgeräten beantragen.
Leuchtstoffröhren müssen über den Fachhandel oder das Schadstoffmobil / die Schadstoffabholung entsorgt werden.
Montag bis Mittwoch:
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag:
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und
14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag:
8.00 Uhr bis 12.15 Uhr
Das Sozialamt, die Rentenantrags- und Wohngeldstelle sind mittwochs geschlossen.
Montag bis Mittwoch:
8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag:
8.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag:
8.00 Uhr bis 12.15 Uhr