Die Gemeindeverwaltung Kirchhundem startet nun einen neuen, längst überfälligen, Anlauf, die Ortsvorsteherwahlen für die einzelnen Bezirke der Gemeinde Kirchhundem durchzuführen.
Bekanntlich endet die Amtszeit der Ortsvorsteher mit der Amtszeit der Gemeindevertreter*innen, sodass die bis dahin amtierenden Vorsteher schon im November 2020 hätten bestätigt oder neue Vorsteher hätten gewählt werden. Rechtlich gesehen hat die Gemeinde Kirchhundem also seit dem 01.11.2020 keine Ortsvorsteher*innen mehr.
Wenn der Rat neue Ortsvorsteher*innen wählen soll, bzw. muss (nur der Rat, nicht die Bürgerschaft selbst, kann eine Person zum OV machen/wählen), beruft die Gemeindeverwaltung eine Bürgerversammlung ein. In dieser Bürgerversammlung soll die Bürgerschaft des jeweiligen Bezirks eine/n Ortsvorsteher*in vorschlagen. Dieser Vorschlag wird dann von der Gemeindeverwaltung aufgenommen und dem Rat in seiner nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. Mit positiver Beschlussfassung wird die entsprechende Person zum/zur Ortvorsteher*in gewählt, die Amtszeit endet dann wiederum mit der Amtszeit des Rates, unabhängig davon, wann die Wahl zum OV stattgefunden hat.
Aus bekannten Gründen war die Einberufung von Bürgerversammlungen bisher nicht möglich, aber nun lassen die aktuellen Begebenheiten, unter Einhaltung der 3G-Regeln, wieder Bürgerversammlungen zu, sodass die Verwaltung diese nun in den kommenden Wochen abhalten kann.