Förderrichtlinie Photovoltaik-Anlagen
Die Gemeinde Kirchhundem will den Ausbau von Photovoltaik Anlagen (PV) finanziell unterstützen. Dafür sollen neue PV-Anlagen mit einer Mindestleistung von vier Kilowattpeak (kWp) mit 100 € pro kWp gefördert werden. Maximal können 1.000 € pro Antrag und Gebäude bewilligt werden. Die im letzten Jahr festgelegte Gesamtfördersumme von 25.000 € wurde durch Mittel der Bezirksregierung Arnsberg im Rahmen der Billigkeitsrichtlinie auf insgesamt 50.000 € erhöht.
Alle weiteren Bedingungen und Informationen finden Sie in der Richtlinie: Förderrichtlinie Photovoltaik Kirchhundem 2022 [PDF-Dokument: 131 kB]
Seit dem Start des Förderprogrammes am 2. Mai 2022 um 8.30 Uhr sind innerhalb kürzester Zeit über 50 Anträge eingegangen. Die Gemeinde prüft nun schnellst möglich die Anträge, damit die Antragsteller in ein oder zwei Wochen benachrichtigt werden. Da ein Antragsüberhang von 10.000 € über dem Gesamtförderbudget voraussichtlich erreicht ist, werden keine weiteren Förderanträge mehr angenommen und das Antragsformular ist nicht mehr verfügbar.
Zur ersten Orientierung, ob eine PV-Anlage auf Ihrem Dach geeignet ist, können Sie das kostenlose “Solardachkataster des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV)“ nutzen.
Die folgenden Schritte zeigen, wie Sie das Solardachkataster nutzen können:
1. Adresse des Gebäudes angeben, auf dem die PV-Anlage errichtet werden soll (hier als Beispiel Adresse des Rathauses: Hundemstr. 35).
2.Gewünschte Dachfläche anklicken.
3. Ausrichtung auswählen, Feld „Ertragsrechner Photovoltaik starten“ anklicken und anschließend die detaillierte oder Schnellberechnung wählen.
Auskünfte über weitere Förderprogramme zu verschiedensten Maßnahmen gibt es z.B. bei den folgenden Institutionen: