Der Rat der Gemeinde Kirchhundem hat in seiner Sitzung am 10.10.2019 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 18 „Ehemalige Grundschule Brachthausen“ beschlossen. Der Beschluss wurde durch Aushang im Bekanntmachungskasten am Rathaus Kirchhundem, mit gleichzeitigem Hinweis auf die Bekanntmachung an dieser Stelle und durch Veröffentlichung in der Westfalenpost und Westfälischen Rundschau am 03.07.2020 bekannt gemacht.
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 18 „Ehemalige Grundschule Brachthausen“, sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Betriebserweiterung geschaffen werden.
Der Planentwurf des Bebauungsplans, in der Fassung für die Offenlage, liegt mit der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 in der Zeit vom
09.11.2020 bis einschließlich 11.12.2020
während der Dienststunden der Gemeinde Kirchhundem im Rathaus, Hundemstraße 35, 57399 Kirchhundem, Zimmer 308 öffentlich aus. Auf Verlangen wird Auskunft über die Planinhalte, deren Ziele und Zwecke, sowie Auswirkungen gegeben.
Zur Vermeidung einer weiteren Verbreitung des Coronavirus ist der Zugang zum Rathaus der Gemeinde Kirchhundem derzeit nur unter Berücksichtigung notwendiger Vorsorgemaßnahmen möglich. Um eine vorherige Terminvereinbarung bei nebenstehendem Sachbearbeiter wird gebeten.
Sollte im Laufe der öffentlichen Auslegung das Rathaus auf Grund neuer Corona Eindämmungsmaßnahmen für den Besuchsverkehr schließen, wird gemäß § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) die öffentliche Auslegung der Planunterlagen durch die Veröffentlichung im Internet ersetzt.
Im genannten Zeitraum besteht für jedermann die Möglichkeit, die Planunterlagen unter folgendem Link einzusehen: