Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), geändert durch Gesetz vom 19.12.2013 (GV. NRW. S. 878) hat der Rat der Gemeinde Kirchhundem mit Beschluss vom 07.05.2015 nachfolgende Haushaltssatzung erlassen.
Die Haushaltssatzung mit Anlagen liegt zur Einsichtnahme bis zum Ende der Auslegung des Jahresabschlusses gemäß § 96 Abs. 2 GO NW während der Dienststunden im Verwaltungsgebäude der Gemeinde Kirchhundem in Kirchhundem, Hundemstraße 35, Zimmer-Nr. 203, öffentlich aus.
Kirchhundem, 21. Mai 2015
Reinéry Bürgermeister