Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S 666) in der zur Zeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Kirchhundem mit Beschluss vom 20.02.2014 nachfolgende Haushaltssatzung erlassen.
Die Haushaltssatzung mit Anlagen liegt zur Einsichtnahme bis zum Ende der Auslegung des Jahresabschlusses gemäß § 96 Abs. 2 GO NW während der Dienststunden im Verwaltungsgebäude der Gemeinde Kirchhundem in Kirchhundem, Hundemstraße 35, Zimmer-Nr. 206, öffentlich aus.
Kirchhundem, 28. März 2014
Middelhoff Beigeordneter