Nach § 20 Absatz 4 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen/ Allgemeine Bestimmungen (VOB/A) sind Unternehmen fortlaufend über beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000 Euro netto auf Internetportalen oder in Beschafferprofilen zu informieren.
Nach § 20 Absatz 3 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen/ Allgemeine Bestimmungen (VOB/A) ist nach Zuschlagserteilung bei beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb über einem Auftragswert von 25.000 Euro netto und bei freihändigen Vergaben über einem Auftragswert von 15.000 Euro netto auf geeignete Weise zu informieren.
Vergabenummer 10-2020 Information nach § 20 Absatz 3 VOB A
Vergabenummer 2-2021 Information nach § 20 Absatz 3 VOB A
keine
Montag bis Mittwoch:
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag:
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und
14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag:
8.00 Uhr bis 12.15 Uhr
Das Sozialamt, die Rentenantrags- und Wohngeldstelle sind mittwochs geschlossen.
Montag bis Mittwoch:
8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag:
8.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag:
8.00 Uhr bis 12.15 Uhr