Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt für Denkmalbesitzer.
Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW und die NRW.Bank machen in ihrem Förderrundbrief auf die Möglichkeiten der Förderung von neuen Mietwohnungen in erhaltenswerten Gebäuden aufmerksam.
Besonders interessant ist dabei, dass es für städtebaulich und denkmalbedingte Mehrkosten für Maßnahmen auf die bewilligten Darlehen einen Tilgungsnachlass von 50 % gibt. Die denkmalbedingten Mehrkosten werden insofern wieder indirekt vom Land NRW bezuschusst.
Der Förderrundbrief kann unter folgendem Link herungergeladen werden:
Förderrundbrief Wohnraumförderung [PDF: 683 kB]
Montag bis Mittwoch:
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag:
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und
14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag:
8.00 Uhr bis 12.15 Uhr
Das Sozialamt, die Rentenantrags- und Wohngeldstelle sind mittwochs geschlossen.
Montag bis Mittwoch:
8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag:
8.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag:
8.00 Uhr bis 12.15 Uhr