Unterkünfte

 

 

 

 

 

Hier finden Sie eine Übersicht über alle Unterkünfte in der Gemeinde Kirchhundem.

Wählen Sie einfach unter den verschiedenen Kategorien und planen Sie Ihren Urlaub in der Gemeinde Kirchhundem.

Kategorien:

Hotels
Gasthöfe
Pensionen
Ferienwohnungen
Bauernhofpensionen
Wanderherbergen
Familienferienstätte
Tagungshäuser

Buchen Sie Ihren Urlaubsaufenthalt

bitte nach Möglichkeit direkt mit dem in Frage kommenden Gastgeber ihrer Wahl. Die örtlichen Verkehrsvereine in der Gemeinde Kirchhundem sind Ihnen auch gerne bei der Zimmervermittlung behilflich.

Zahlreiche Gästequartiere können über das Reservierungssystem der Sauerland-Touristik gebucht werden (Reservierungszentrale Südsauerland
Tel.: 02761 / 97940, Fax: 02761 / 945733).
Oder nutzen Sie den online -Buchungsservice der
Sauerland-Touristik.

 

 

 

 

 

 

 

Bitte beachten Sie noch folgende Hinweise:

Die in den Gastgeber-Tabellen aufgeführten Sterne sind das Ergebnis einer freiwilligen Hotelklassifizierung nach internationalem Standard. Beherbergungsbetriebe ohne Sternbezeichnung haben an der freiwilligen Klassifizierung nicht teilgenommen. Ein Rückschluss auf ihren Standard ist damit nicht verbunden. Die im Unterkunftsverzeichnis enthaltenen Angaben und Preise basieren auf den von den Betrieben gelieferten Unterlagen, für deren Vollständigkeit und Richtigkeit keine Gewähr übernommen wird.

Für Satzfehler, Auslassungen, Preisangaben usw. übernimmt der Herausgeber keine Verantwortung. Die Gemeinde Kirchhundem als  Herausgeber dieses Unterkunftsverzeichnisses ist nicht Reiseveranstalter/-vermittler im Sinne des § 651 ff BGB. Das Verzeichnis dient lediglich der Absatzförderung und Information. Aus falschen Angaben oder nicht erfüllten Leistungszusagen des jeweiligen Leistungsträgers kann keine Schadensersatzpflicht gegenüber dem Herausgeber dieser Übersicht abgeleitet werden.

 

Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA) hat Rechte und Pflichten zusammengestellt, die sich aus der Gastaufnahme ergeben (BGB § 552). Mit der Erweiterung des Reisevertragsgesetzes (BGB § 651) sind die Vorschriften für die Vertragserfüllung des Vermieters wie für den Gast neu geregelt worden. Es gelten die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Vermieters, ansonsten gilt das BGB. Alle Zimmer unterliegen der gesetzlich vorgeschriebenen Preisaushängepflicht. Verbindlich ist der von dem Beherbergungsbetrieb angegebene Preis.

 

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