Schiedsamt

 

 

 

 

 

Das Schiedsamt ist Deutschlands älteste und erfolgreichste Institution der vorgerichtlichen Streitschlichtung. Schiedspersonen führen Schlichtungsverfahren in Straf- und Zivilsachen durch. Sie werden vom Rat für die Dauer von 5 Jahren gewählt.
Der Direktor/die Direktorin des Amtsgerichts bestätigt, vereidigt und verpflichtet die ehrenamtlich tätige Schiedsperson.

Die Schiedsperson:

  • muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein, eine juristische Ausbildung ist aber nicht erforderlich.
  • soll das 30. Lebensjahr vollendet, das 70. Lebensjahr jedoch noch nicht überschritten haben, im Gemeindegebiet wohnen,
  • muss die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen (Schiedsamtsgesetz NW vom 16.12.1992)
     

 

Am 30.06.2005 wurden folgende Schiedspersonen vereidigt bzw. eidlich verpflichtet:

Schiedsmann Robert Tepel
 Zu den Vierlinden 14 c
 57399 Kirchhundem
 Tel.: 02723 / 2754

stellv. Schiedsfrau Doris Swoboda-Siede
 Kreuzbergstraße 80
 57399 Kirchhundem
 Tel.: 02723 / 3395

Weitere Informationen finden auf den Seiten des BDS - Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen unter
www.schiedsamt.de.



 

 

 

 

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