|
Das Schiedsamt ist Deutschlands älteste und erfolgreichste Institution der vorgerichtlichen Streitschlichtung. Schiedspersonen führen Schlichtungsverfahren in Straf- und Zivilsachen durch. Sie werden vom Rat für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Der Direktor/die Direktorin des Amtsgerichts bestätigt, vereidigt und verpflichtet die ehrenamtlich tätige Schiedsperson.
Die Schiedsperson:
muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein, eine juristische Ausbildung ist aber nicht erforderlich.
soll das 30. Lebensjahr vollendet, das 70. Lebensjahr jedoch noch nicht überschritten haben, im Gemeindegebiet wohnen,
muss die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen (Schiedsamtsgesetz NW vom 16.12.1992)
|
|
Am 30.06.2005 wurden folgende Schiedspersonen vereidigt bzw. eidlich verpflichtet:
Schiedsmann Robert Tepel Zu den Vierlinden 14 c 57399 Kirchhundem Tel.: 02723 / 2754
stellv. Schiedsfrau Doris Swoboda-Siede Kreuzbergstraße 80 57399 Kirchhundem Tel.: 02723 / 3395
Weitere Informationen finden auf den Seiten des BDS - Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen unter www.schiedsamt.de.
|