Aufgrund der anhaltenden Pandemie und der steigenden Infektionszahlen, können die Gutachten zur Beurteilung der Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) noch bis Ende März 2021 telefonisch durchgeführt werden.
Auch wenn dies dem Schutze der Pflegebedürftigen dient, erschwert es in der Praxis die korrekte Einstufung in einen Pflegegrad.
Aus diesem Grund möchten wir darüber informieren, dass bei inkorrekter Einstufung die Möglichkeit des Widerspruchs besteht und wahrgenommen werden sollte. Um Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen diesen Schritt zu erleichtern, stellt der Verband Pflegehilfe einen Vordruck sowie einen 6-Schritte-Plan für einen erfolgreichen Widerspruch zur Verfügung.
Montag bis Mittwoch:
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag:
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und
14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag:
8.00 Uhr bis 12.15 Uhr
Das Sozialamt, die Rentenantrags- und Wohngeldstelle sind mittwochs geschlossen.
Montag bis Mittwoch:
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