Gemäß § 9 Absatz 1 Elektrogesetz vom 16. März 2005 haben Besitzer von Altgeräten diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.
Damit eine sichere Entsorgung bzw. Verwertung von Elektrogeräten gewährleistet ist, hat die Gemeinde Kirchhundem eine Annahmestelle für Elektroaltgeräte und Metallschrott (s. unten) eingerichtet.
Um dem Nutzer deutlich zu machen, welche Geräte nicht zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden dürfen, sind alle Neugeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können, seit August 2005 mit einem speziellen Symbol („Durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern“) gekennzeichnet.
Durch die Abgabe der Geräte wird ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz geleistet, wertvolle Rohstoffe recycelt und Ressourcen gespart. Außerdem wird dazu beigetragen, den Schadstoffgehalt im Restmüll deutlich zu verringern. Elektro-Altgeräte gehören bisher zu den größten Verursachern der Schadstoffbelastung des Hausmülls mit Blei, Cadmium und Quecksilber.
Die Altgeräte werden gemäß § 9 Abs. 4 Elektrogesetz in fünf Gruppen aufgeteilt, die hier mit Beispielen belegt werden:
Eine Abgabe der Elektroaltgeräte ist immer mittwochs von 12.00 bis 18.00 Uhr und samstags von 9.00 bis 13.00 Uhr unter folgender Anschrift möglich:
Die Abgabe der Geräte ist kostenlos!
Außerdem können Sie hier die Abholung von Elektrogroßgeräten beantragen.
Montag bis Mittwoch:
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag:
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und
14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag:
8.00 Uhr bis 12.15 Uhr
Das Sozialamt, die Rentenantrags- und Wohngeldstelle sind mittwochs geschlossen.
Montag bis Mittwoch:
8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag:
8.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag:
8.00 Uhr bis 12.15 Uhr