Ab 22.02.2021 auch im Rathaus der Gemeinde Kirchhundem
Ab dem 22. Februar 2021 verteilen die Kommunen des Kreises Olpe medizinische Masken an bedürftige Bürgerinnen und Bürger. Die Masken - je nach Kommune zwei bis drei pro Leistungsempfänger - werden von der Landesregierung zur Verfügung gestellt. Die Ausgabe der Masken für die Leistungsbezieher nach dem SGB II erfolgt in der Sozialabteilung des Rathauses der Gemeinde Kirchhundem (bitte benutzen Sie den Nebeneingang). Ein Bedürftigkeitsnachweis ist bei der Abholung grundsätzlich nicht erforderlich.
Beziehern von Leistungen nach dem SGB XII werden die Masken zugeschickt. Eine Verteilung an Kinder unter 14 Jahren ist nicht vorgesehen, da diese entweder - bis zum Schuleintritt - von der Maskenpflicht generell ausgenommen sind oder bis zur Beendigung des 13. Lebensjahres auch an Orten, an denen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske besteht, eine Alltagsmaske tragen dürfen.
Montag bis Mittwoch:
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag:
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und
14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag:
8.00 Uhr bis 12.15 Uhr
Das Sozialamt, die Rentenantrags- und Wohngeldstelle sind mittwochs geschlossen.
Montag bis Mittwoch:
8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag:
8.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag:
8.00 Uhr bis 12.15 Uhr