Persönliche Vorsprachen sind ausschließlich nach vorheriger und telefonischer Terminvereinbarung möglich.Termine können entweder über die Zentrale (Telefon 02723 409-0) oder direkt mit dem zuständigen Beschäftigten vereinbart werden. Namen und Durchwahlen der Beschäftigten finden Sie hier.
Der Zutritt zum Rathaus erfolgt ausschließlich einzeln über den Haupteingang. Dort können die Bürgerinnen und Bürger, die im Vorfeld einen Termin ausgemacht haben, im Bürgerbüro vorsprechen. Hier werden sie vom zuständigen Beschäftigten abgeholt und durch das Rathaus begleitet, um den Kontakt zu anderen Besuchern, die sich eventuell zeitgleich im Gebäude aufhalten, zu minimieren.
Um eine Ansteckung mit SARS-CoV-2 (Corona-Virus) möglichst zu vermeiden, ist das Anlegen eines Mund-Nasenschutzes vor Betreten des Rathauses verpflichtend.
Im Rathaus selbst wurden durch die Installation von Spuckschutzwänden, der eingeschränkten Begehbarkeit der einzelnen Abteilungen und der Installation von ausreichend Desinfektionsmittelspendern ebenfalls entsprechende Vorkehrungen getroffen.
Im Eingangsbereich steht ein kontaktlos bedienbarer Desinfektionsmittelständer bereit, der direkt nach Eintritt von allen Personen benutzt werden sollte.
Bei grippeähnlichen Symptomen ist von einem Besuch der Gemeindeverwaltung abzusehen.
Die bekannten Abstands- und Hygieneregelungen zum Schutz der eigenen Person und der Allgemeinheit sind unbedingt weiterhin zu beachten.
Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass viele Anliegen auch auf telefonischem, digitalem oder postalischem Weg erledigt werden können. Bitte sprechen Sie uns dazu an!